Hühnerhaltung beim Nachbarn
Frage:
Auf dem übernächsten Grundstück werden Hühner gehalten. Leider kommen diese immer wieder auf unser Grundstück. Ein Gespräch mit dem Nachbarn brachte nichts. Als ich die Hühner verscheuchte, drohte er mir sogar. Was kann ich unternehmen ?
Antwort:
Eine Haltung von Hühnern oder anderen Tieren auf oder in einem Grundstück ist erst einmal rechtlich möglich, sofern die dazu notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind.
Dazu gehören u. a.:
• geeignete Stallungen
• Volieren
• abgegrenzte Ausläufe
• dichte Zäune zu den Nachbargrundstücken.
Nachbargrundstücke als zusätzlichen Auslauf zu benutzen, ist nicht statthaft. Reagiert der Nachbar trotz entsprechender Hinweise (möglichst in Schriftform!) nicht, kann eine Zivilrechtsklage mit Schadenersatzforderung eingeleitet werden.