Pausenlos plätschert der Springbrunnen
Frage:
Mein Gartennachbar (Kleingartenanlage) hat sich drei Meter von meinem Zaun entfernt einen Gartenteich angelegt. Das Plätschern der Springbrunnen-
anlage kann ich in der Hälfte meines Gartens und auch auf
meiner Terrasse hören. Mein Gartennachbar geht davon aus,
daß er die Gartengeräte tagsüber nutzen und damit auch die
Springbrunnenanlage den ganzen Tag betreiben kann. Müssen wir uns das laufende Geplätscher gefallen lassen?
Antwort:
In organisierten Kleingartenanlagen gelten die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes sowie die neue Gartenordnung des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e. V. mit spezifischen Ergänzungen durch die Vereine.
Die aufgeführten Rahmenbedingungen die unbedingt eingehalten werden müssen beinhalten zugleich einen großen Spielraum für eigene Visionen und Aktivitäten. Richtige kleingärtnerische Nutzung ist mit dem heutigen Erkenntnisstand ein Bündnis mit der Umwelt und Ökologie. Deshalb ist das Anlegen eines Gartenteiches (Feuchtbiotop) zunächst einmal ein sehr positives Element. Auch gegen das Betreiben einer Springbrunnenanlage ist vom Grundsatz her nichts einzuwenden. Wassergeplätscher (-rauschen) kann einerseits als angenehm und beruhigend empfunden werden, andererseits kann es auch störend sein. Handelt es sich bei dieser Frage um ein größeres Problem innerhalb der Gartenanlage, sollten in der Gartenordnung zeitliche Festlegungen zum Betreiben derartiger Anlagen getroffen werden (ähnlich Benutzung von Rasenmähern und Schreddern). Ansonsten gilt nach wie vor der Kleingartengrundsatz: „Rücksichtnahme und Toleranz sind die Grundlage für ein gutes Miteinander!"