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Zweige auf Grundstück



Zweige des Pflaumenbaums auf unser Grundstück


Frage:
Wir haben seit Anfang des Jahres einen Garten gepachtet. Auf dem Nachbargrundstück steht ein riesiger Pflaumenbaum, dessen Zweige auf unser Pachtland hinüberragen. Auch die Früchte müssen wir jetzt beseitigen. Was können wir unternehmen, damit wir davon nicht beeinträchtigt werden ? Mit unserem Nachbarn ist leider nicht zu reden.

Antwort:
Im Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz von 1996 sind die Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn rechtlich geregelt. Besonders im § 1 wird auf die einvernehmliche Lösung anstehender Probleme hingewiesen, wobei die Nachbarn zuallererst miteinander reden müssen. Die Praxis sieht leider etwas anders aus, wobei Unkenntnis der Gesetze, falsche Beurteilungen über Größen- und Breitenentwicklung bei Pflanzungen im Grenzbereich, aber auch bewusste einseitige Vorteilnahme die häufigsten Ursachen für Streitigkeiten sind. In Ihrem Fall sollten Sie über Ihren Verpächter Ihren Nachbarn in Schriftform auffordern, die über Ihr Pachtgrundstück ragenden Äste innerhalb von vier Wochen zu entfernen, um eine Beeinträchtigung in der Nutzung Ihres Pachtgrundstücks zu vermeiden. Sollte keine Reaktion erfolgen bzw. die Frist nicht eingehalten werden, ist Ihr Verpächter berechtigt, die herüberragenden Zweige selbst zu entfernen.